§2b UStG
Gemeinsam in die Zukunft
Der grundlegende Wandel im Steuerrecht macht aus kirchlichen und öffentlichen Körperschaften umsatzsteuerliche Unternehmer mit all seinen Konsequenzen. Bereiche die heute noch keine steuerliche Berücksichtigung in den Gemeinden finden, werden umsatzsteuerlich relevant.
Neues Zeitalter
Am 01.01.2025 müssen alle Anforderungen umgesetzt sein.
Die Zeit bis zum 01.01.2025 muss von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts intensiv genutzt werden, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Dabei sind viele Prozesse zu analysieren und ggf. zu verändern, viele Fragestellungen zu beantworten und deren Konsequenzen zu bedenken.
Aus aktuellem Anlass:
Laut des Referentenentwurfs zum Jahressteuergesetz 2024 des Bundesministeriums für Finanzen ist nach dem derzeitigen Stand eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts geplant – und das für weitere zwei Jahre bis einschließlich dem 31. Dezember 2026.
Praktikabel und einfach
Durch unsere Erfahrung als mittelständiger Berater für mittelständige Mandanten im Bereich des öffentlichen Sektors können wir eine einfach und gut strukturierte Umsetzung gewährleisten. Flache Hierarchien und ausreichend qualifizierte Mitarbeiter bieten uns den Vorteil, dass wir schnell und unkompliziert Ihre Anforderungen umsetzen können.
Wir sind bereits heute schon erfolgreicher Partner in der Umsetzung des §2b UStG und begleiten einen der größten Kirchenkreise bei den Neuerungen des Steuergesetzes.
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Überprüfung aller Ausgangsleistungen / Leistungsinventur
Auf der Basis des aktuellen Haushalts-/Kostenstellenplans werden sämtliche Leistungen, die die Körperschaften gegen Entgelt erbringen, oder umgekehrt sämtliche Einnahmen daraufhin untersucht, ob sie nach neuem Recht der Umsatzbesteuerung unterliegen. Die Anwendung eines standardisierten Prüfungsschemas ist dabei sehr hilfreich.
2
Vertragsinventur
Vertragsinventur auf Basis der vorliegenden vertraglichen Unterlagen:
- Differenzierung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verträge
- Wechsel von privatrechtlichem Handeln zu öffentlich-rechtlichem Handeln prüfen
- Vertragsanpassungen prüfen
- ggf. Beseitigung formaler Mängel
- Aufnahme von Steuerklauseln
- Ausgestaltung von Kooperationen prüfen und optimieren
- Prüfung der Anforderungen des § 2b Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a bis d
3
Analyse der Vor- und Nachteile bei Anwendung des § 2b UStG
- Investitionsvorhaben prüfen und bewerten
- Vorsteuerpotentiale klären
4
Anpassung von Rechtsgrundlagen (falls erforderlich)
- Identifizierung von ggf. erforderlichen Anpassungen der öffentlich-rechtlichen Vertragslage bzw. der kirchlichen Rechtsetzung und deren Umsetzung
- Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen (wo möglich und sinnvoll)
- ggf. Erlass von Gebührensatzungen
- Überprüfung des Finanzierungs- und Verrechnungssystems
5
Identifizierung der künftigen steuerlichen Anforderungen
- Rechnungslegung
- Vorsteuerabzug – Überprüfung Eingangsrechnungen auf Ordnungsmäßigkeit
- Aufzeichnungs- / Aufbewahrungspflichten
- Steuervoranmeldungen
- Steuererklärungen etc.
6
Definition von Prozessen und Strukturen
- Prozessanalyse – Ist / Soll
- Ablauforganisation / Dokumentation
- Prüfung der technischen Voraussetzungen
- Implementierung / Umstellung / Erweiterung von EDV-Verfahren
- Reporting / Berichtswesen
- Zuständigkeiten / Verantwortlichkeiten
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Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen
- Informationsveranstaltungen durchführen (Inhalte und Adressatenkreis bestimmen)
- Sensibilität für steuerliche Fragestellungen schaffen
- Identifizierung notwendiger Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen z. B. in der Finanzbuchhaltung und für Ehrenamtliche in den Körperschaften
- Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse z. B. zu den Themen Rechnungstellung, Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, Berechnung und Abführung von Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug etc.
- Durchführung von Schulungsveranstaltungen für alle Beteiligten, die mit steuerrelevanten Sachverhalten befasst sind (intern/extern)
- Verantwortliche Ansprechpartner*innen für steuerliche Angelegenheiten benennen und kommunizieren
- Entwicklung Kommunikationsstrategie (z. B. Steuer-Newsletter)
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Weitere Handlungsempfehlungen
- Einbindung der umsatzsteuerlichen Vorschriften in das TAX Compliance oder IKS
- ggf. Abstimmung von Zweifelsfällen mit Finanzbehörden
- Analyse möglicher Gestaltungsoptionen
Ihre Ansprechpartner
Dieter Dunkerbeck
DWP - Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Graf- Recke Str. 231
D-40235 Düsseldorf
duesseldorf@dwp-gruppe.de
Telefon: +49 211 914380
Fax: +49 211 9143833
Jochen König
DWP - Dunkerbeck, Wagner & Partner Düsseldorf GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Graf- Recke Str. 231
D-40235 Düsseldorf
duesseldorf@dwp-gruppe.de
Telefon: +49 211 914380
Fax: +49 211 9143833